Qualität
Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung unserer Qualität, wie es auch vom Gesetzgeber verlangt wird(SGBXI, §112). Wir sind verpflichtet, Maßnahmen der Qualitätssicherung und ein Qualitätsmanagement durchzuführen, Expertenstandards für die Pflege umgehend umzusetzen und bei Qualitätsprüfungen mit zu wirken.
Die Qualitätssicherung erstreckt sich neben den allgemeinen Pflegeleistungen auch auf die medizinische Behandlungspflege, die soziale Betreuung, die Leistungen bei Unterkunft und Verpflegung und die Zusatzleistungen.
Unsere Qualität wird von der zuständigen Heimaufsicht und vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen jeweils einmal im Jahr unangemeldet in einer aufwendigen Prüfung kontrolliert. Dies kommt dem Bewohner indirekt zugute, bedeutet aber auch insgesamt weniger zur Verfügung stehende direkte Pflegezeit.