Pflegesatzrechner

Die Berechnung erfolgt gemäß der Preisliste vom 01. April 2025. Berechnen Sie die Kosten anhand des Pflegegrads einfach selbst!

Hier zum Download der Vereinbarungen zum Betreuungsbedarf gemäß § 43b.

Vollzeitpflege

Berechnung Vollzeitpflege für Pflegegrad 1 (ab 01.04.2025)
Pflegesatz für allgem. Pflegeleistung 73,12 €
Ausbildungszuschlag 4,81 €
Investitionskosten 21,80 €
Unterkunft 21,68 €
Verpflegung 16,04 €
Gesamtkosten pro Tag 137,45 €
Monatliche Kosten (Tagessatz x 30,42 Tage)

4.181,23 €
abzgl. Leistungszuschlag (15% im 1. Jahr) 0,00 €
monatl. Eigenanteil für Bewohner/in: 4.181,23 €

 

Dieser Eigenanteil ist durch eigenes Einkommen oder Vermögen zu zahlen.

Falls Einkommen/Vermögen nicht ausreichen, kann Sozialhilfe beantragt werden. Hier muss der Antrag beim Sozialamt noch vor dem Einzug gestellt werden, da keine rückwirkende Zahlung erfolgt.

Bei privat versicherten oder behilfeberechtigten Bewohnern werden die Zuzahlungen der Pflegekassen anders berechnet. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Pflegekasse.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege Pflegegrad 1

Berechnung Kurzzeit- und Verhinderungspflege (ab 01.04.2025)
Investitionskosten 21,80 €
Unterkunft 21,68 €
Verpflegung 16,04 €
Pflegeentgelt 73,12 €
Ausbildungszuschlag 4,81 €
Kosten pro Tag 137,45 €

Hinweis: Pflegegrad 1 erhält keine Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Alle Kosten sind selbst zu tragen.