Pflegesatzrechner

Die Berechnung erfolgt gemäß der Preisliste vom 01. April 2024. Berechnen Sie die Kosten anhand des Pflegegrads einfach selbst!

Hier zum Download der Vereinbarungen zum Betreuungsbedarf gemäß § 43b.

Vollzeitpflege

Berechnung Vollzeitpflege für Pflegegrad 2
Pflegesatz für allgem. Pflegeleistung 91,31 €
Einheitl. Eigenanteil am Pflegesatz (Pflegegrad 2 - 5) 66,00 €
Ausbildungszuschlag 5,16 €
Investitionskosten 21,80 €
Unterkunft 20,11 €
Verpflegung 15,83 €
Kosten pro Tag 128,90 €
Monatliche Kosten (Tagessatz x 30,42 Tage) 3.921,14 €
abzgl. Leistungszuschlag (15% im 1. Jahr) -324,70 €
monatl. Eigenanteil für Bewohner/in: 3.596,44 €

 

Dieser Eigenanteil ist durch eigenes Einkommen oder Vermögen zu zahlen.

Falls Einkommen/Vermögen nicht ausreichen, kann Sozialhilfe beantragt werden. Hier muss der Antrag beim Sozialamt noch vor dem Einzug gestellt werden, da keine rückwirkende Zahlung erfolgt.

Bei privat versicherten oder behilfeberechtigten Bewohnern werden die Zuzahlungen der Pflegekassen anders berechnet. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Pflegekasse.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege Pflegegrad 2

Berechnung Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Investitionskosten 21,80 €
Unterkunft 20,11 €
Verpflegung 15,83 €
Pflegeentgelt 91,31 €
Ausbildungszuschlag 5,16 €
Kosten pro Tag 154,21 €

 

Kostenübernahme bei Kurzzeitpflege Pflegegrad 2

Nur bei Einstufung in Pflegegrad 2 - 5:
übernimmt die Pflegekasse in der Regel die Kosten für den pflegebedingten 
Aufwand. Für die Kurzzeitpflege (KZP) jedoch nur bis zu einem Betrag von max. 1.774,- Euro pro Jahr, 
bzw. für die Verhinderungspflege (VHP) max. 1.612,- Euro pro Jahr.

Der Betrag von 1.774,- Euro (KZP) ist je nach Pflegegrad wie folgend ausgeschöpft:

Max. Kostenübernahme der Pflegekasse bei Kurzzeitpflege
Pflegebedingter Aufwand 96,47 €
Ermöglicht eine Aufenthaltsdauer bis zu 18,3 Tage

 

Max. Kostenübernahme der Pflegekasse für Verhinderungspflege
Pflegebedingter Aufwand 96,47 €
Ermöglicht eine Aufenthaltsdauer bis zu 16,7 Tage

 

Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (57,74 € pro Tag) sind vom Bewohner/Angehörigen zu tragen.