Pflegesatzrechner

Die Berechnung erfolgt gemäß der Preisliste vom 01. April 2026. Berechnen Sie die Kosten anhand des Pflegegrads einfach selbst!

Hier zum Download der Vereinbarungen zum Betreuungsbedarf gemäß § 43b.

Vollzeitpflege

Berechnung Vollzeitpflege für Pflegegrad 1 (ab 01.04.2026)
Pflegesatz für allgem. Pflegeleistung 76,59 €
Ausbildungszuschlag 5,40 €
Investitionskosten 21,80 €
Unterkunft 20,46 €
Verpflegung 18,67 €
Gesamtkosten pro Tag 142,92 €
Monatliche Kosten (Tagessatz x 30,42 Tage)

4.347,63 €
abzgl. Leistungszuschlag (15% im 1. Jahr) 0,00 €
monatl. Eigenanteil für Bewohner*in: 4.347,63 €

 

Dieser Eigenanteil ist durch eigenes Einkommen oder Vermögen zu zahlen.

Falls Einkommen/Vermögen nicht ausreichen, kann Sozialhilfe beantragt werden. Hier muss der Antrag beim Sozialamt noch vor dem Einzug gestellt werden, da keine rückwirkende Zahlung erfolgt.

Bei privat versicherten oder behilfeberechtigten Bewohner*innen werden die Zuzahlungen der Pflegekassen anders berechnet. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Pflegekasse.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege Pflegegrad 1 bis 5

Berechnung Kurzzeit- und Verhinderungspflege (ab 01.04.2026)
Investitionskosten 21,80 €
Unterkunft 23,23 €
Verpflegung 21,20 €
Pflegeentgelt 165,01 €
Ausbildungszuschlag 5,40 €
Kosten pro Tag 236,64 €

Hinweis: Pflegegrad 1 erhält keine Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Alle Kosten sind selbst zu tragen.