Pflegesatzrechner
Die Berechnung erfolgt gemäß der Preisliste vom 01. April 2026. Berechnen Sie die Kosten anhand des Pflegegrads einfach selbst!
Hier zum Download der Vereinbarungen zum Betreuungsbedarf gemäß § 43b.
Vollzeitpflege
| Berechnung Vollzeitpflege für Pflegegrad 1 (ab 01.04.2026) | |
|---|---|
| Pflegesatz für allgem. Pflegeleistung | 76,59 € |
| Ausbildungszuschlag | 5,40 € |
| Investitionskosten | 21,80 € |
| Unterkunft | 20,46 € |
| Verpflegung | 18,67 € |
| Gesamtkosten pro Tag | 142,92 € |
| Monatliche Kosten (Tagessatz x 30,42 Tage) |
4.347,63 € |
| abzgl. Leistungszuschlag (15% im 1. Jahr) | 0,00 € |
| monatl. Eigenanteil für Bewohner*in: | 4.347,63 € |
Dieser Eigenanteil ist durch eigenes Einkommen oder Vermögen zu zahlen.
Falls Einkommen/Vermögen nicht ausreichen, kann Sozialhilfe beantragt werden. Hier muss der Antrag beim Sozialamt noch vor dem Einzug gestellt werden, da keine rückwirkende Zahlung erfolgt.
Bei privat versicherten oder behilfeberechtigten Bewohner*innen werden die Zuzahlungen der Pflegekassen anders berechnet. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Pflegekasse.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege Pflegegrad 1 bis 5
| Berechnung Kurzzeit- und Verhinderungspflege (ab 01.04.2026) | |
|---|---|
| Investitionskosten | 21,80 € |
| Unterkunft | 23,23 € |
| Verpflegung | 21,20 € |
| Pflegeentgelt | 165,01 € |
| Ausbildungszuschlag | 5,40 € |
| Kosten pro Tag | 236,64 € |
Hinweis: Pflegegrad 1 erhält keine Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Alle Kosten sind selbst zu tragen.