Pflegesatzrechner
Die Berechnung erfolgt gemäß der Preisliste vom 01. April 2026. Berechnen Sie die Kosten anhand des Pflegegrads einfach selbst!
Hier zum Download der Vereinbarungen zum Betreuungsbedarf gemäß § 43b.
Vollzeitpflege
| Berechnung Vollzeitpflege für Pflegegrad 5 | |
|---|---|
| Pflegesatz für allgem. Pflegeleistung | 143,01 € |
| davon anzurechnender einheitl. Eigenanteil am Pflegesatz (Pflegegrad 2 - 5) | 74,11 € |
| Ausbildungszuschlag | 5,40 € |
| Investitionskosten | 21,80 € |
| Unterkunft | 20,46 € |
| Verpflegung | 18,67 € |
| Kosten pro Tag | 140,44 € |
| Monatliche Kosten (Tagessatz x 30,42 Tage) | 4.272,18 € |
| abzgl. Leistungszuschlag (15% im 1. Jahr) | -362,79 € |
| monatl. Eigenanteil für Bewohner*in: | 3.909,39 € |
Dieser Eigenanteil ist durch eigenes Einkommen oder Vermögen zu zahlen.
Falls Einkommen/Vermögen nicht ausreichen, kann Sozialhilfe beantragt werden. Hier muss der Antrag beim Sozialamt noch vor dem Einzug gestellt werden, da keine rückwirkende Zahlung erfolgt.
Bei privat versicherten oder behilfeberechtigten Bewohner*iinen werden die Zuzahlungen der Pflegekassen anders berechnet. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Pflegekasse.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege Pflegegrad 1 bis 5
| Berechnung Kurzzeit- und Verhinderungspflege (ab 01.04.2026) | |
|---|---|
| Investitionskosten | 21,80 € |
| Unterkunft | 23,23 € |
| Verpflegung | 21,20 € |
| Pflegeentgelt | 165,01 € |
| Ausbildungszuschlag | 5,40 € |
| Kosten pro Tag | 236,64 € |
Kostenübernahme bei Kurzzeitpflege Pflegegrad 2 bis 5
Nur bei Einstufung in Pflegegrad 2 - 5 übernimmt die Pflegekasse in der Regel die Kosten für den pflegebedingten
Aufwand. Für die Kurzzeitpflege (KZP) und die Verhinderungspflege (VHP) jedoch nur bis zu einem Betrag von max. 3.539,- Euro pro Jahr.
Der Betrag von 3.539- Euro (KZP/ VHP) ist je nach Pflegegrad wie folgend ausgeschöpft:
| Kostenübernahme durch Pflegekasse (max. 3.539 €/Jahr) | |
|---|---|
| Pflegebedingter Aufwand (170,41 €/Tag) | 20,76 Tage |
| Eigenanteil (Unterkunft/Verpflegung/Investitionen) | 66,23 €/Tag |
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (66,23 € pro Tag) sind von dem/der Bewohner*in zu tragen.